Zurbrüggen -

Teilnahmebedingungen für das meinZurbrüggen Bonusprogramm



1. Vertragsgegenstand und Registrierung 

1.1. Die Zurbrüggen Wohn-Zentrum GmbH, Hans-Böckler-Str. 4, 59423 Unna („Zurbrüggen“ oder „wir“) stellt angemeldeten Verbrauchern („Kunden“¹) ihr Kundenbindungsprogramm, das meinZurbrüggen Bonusprogramm („Bonusprogramm“), zur Verfügung. Diese Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) regeln die Teilnahme und Bereitstellung des Bonusprogramms. 

1.2. Mit dem Bonusprogramm möchten wir unseren Kunden die Möglichkeit bieten, bei Einkäufen sowie der Buchung von Serviceleistungen in unseren Filialen und in unserem Onlineshop (https://www.zurbrueggen.de/) Bonuspunkte („Bonuspunkte“) zu sammeln und einzulösen. Zudem erhalten Kunden, die am Bonusprogramm teilnehmen, exklusive und individualisierte Informationen, Vorteile und Angebote von uns. 

2. Registrierung, Vertragsschluss und Teilnahme am Bonusprogramm 

2.1. Die Teilnahme an dem Bonusprogramm steht allen Personen, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, offen. 

2.2. Für die Registrierung für das Bonusprogramm ist eine E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung für das Bonusprogramm erfolgt über ein Onlineformular. Dieses kann entweder online unter https://www.zurbrueggen.de/extras/meinzurbrueggen/ oder in einer Zurbrüggen Filiale über einen QR-Code mit eigenem Endgerät oder an einem Selbstbedienungsterminal abgerufen werden. Durch die Registrierung und das Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen schließt der Kunde einen Vertrag über die unentgeltliche Nutzung der Leistungen und Vorteile und Teilnahme am Bonusprogramm unter Einbeziehung der Regelungen dieser Teilnahmebedingungen mit Zurbrüggen ab. Zusätzliche oder abweichende Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. 

2.3. Nach seiner erfolgreichen Registrierung für das Bonusprogramm wird dem Kunden eine Identifikationsnummer („meinZurbrüggen-Nr.“) zugeteilt und eine digitale Karte („Bonuskarte“) per E-Mail zugesendet. Eine physische Bonuskarte kann der Kunde jederzeit zusätzlich unter dem in der Willkommens-E-Mail angegebenen Link oder via E-Mail an mein@zurbrueggen.de beantragen. 

2.4. Zurbrüggen bietet das Bonusprogramm freiwillig und kostenlos an. Ein Anspruch auf die Teilnahme am Bonusprogramm besteht nicht. 

3. Leistungen und Vorteile im Rahmen des Bonusprogramms 

3.1. Im Rahmen des Bonusprogramms erhalten Kunden Informationen zu und Angebote von Zurbrüggen. Zu den Leistungen im Rahmen des Bonusprogramms gehören:
 
• Exklusive individualisierte Vorteilsangebote mit speziellen Preisen;
• Wertgutscheine in Höhe der gesammelten Bonuspunkte;
• Geburtstagsüberraschung;
• Gratisgeschenke in der Filiale;
• Spezielle Bonusprogramm-Kundenaktionen;
• Exklusive Online-Vorteile;
• Exklusive Gewinnspiele;
• Nachrichten zu Informationen über die Verwaltung des Bonusprogramms und Punktestand (z.B. Informationen zu Bonuspunkten oder zur Änderung der Teilnahmebedingungen) („Informationsnachrichten“)
• Für den Kunden individualisierte E-Mail-Newsletter oder andere Nachrichten zu den exklusiven Leistungen im Rahmen des Bonusprogramms („Marketingnachrichten“); sowie
• weitere ähnliche Leistungen und Vorteile. 

3.2. Kunden sammeln im Bonusprogramm Bonuspunkte und können diese bei Zurbrüggen z.B. über Wertgutscheine einlösen. Über das Bonusprogramm gesammelte Wertgutscheine verfallen nach Ablauf von drei (3) Jahren ab Ende des Jahres, in dem der jeweilige Wertgutschein dem Kunden ausgestellt wurde. 

3.3. Im Rahmen des Bonusprogramms erhält der Kunde zu bestimmten Anlässen (z.B. Geburtstag, saisonabhängige Überraschungsgeschenke) Gutscheine geschenkt („Gratis Gutscheine“). Die Gratis Gutscheine haben jeweils die auf dem Gutschein angegebene Gültigkeit. 

3.4. Kunden können an Gewinnspielen teilnehmen, die exklusiv für Kunden des Bonusprogramms veranstaltet werden („Gewinnspiele“). Zur Teilnahme an Gewinnspielen, ist die Angabe der meinZurbrüggen-Nr. erforderlich. Im Übrigen finden die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels Anwendung.

4. Sammeln von Bonuspunkten 

4.1. Bei Einkäufen an der Kasse oder der Buchung von Serviceleistungen in unseren Filialen wird der Kunde durch das Vorzeigen der Bonuskarte (des QR-Codes) an der Kasse als Bonusprogrammteilnehmer identifiziert. Alternativ kann eine Identifizierung als Bonusprogrammteilnehmer erfolgen, indem das Kassenpersonal einen Abgleich der angegebenen und in unserer Datenbank hinterlegten Kundendaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) vornimmt. 

4.2. Bei Einkäufen oder der Buchung von Serviceleistungen in einer unserer Filialen, die nicht über die Kasse erfolgen (z.B. bei einer Finanzierung), erfolgt die Identifizierung durch Angabe der meinZurbrüggen-Nr. bei der Kaufvertragserfassung oder durch einen Abgleich der angegebenen und in unserer Datenbank hinterlegten Kundendaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) durch einen zuständigen Mitarbeiter. 

4.3. Bei Einkäufen oder der Buchung von Serviceleistungen in unserem Onlineshop identifiziert sich der Kunde entweder über die in seinem Benutzerkonto hinterlegte meinZurbrüggen-Nr. oder alternativ durch manuelle Eingabe der meinZurbrüggen-Nr., die zum Ende des Bestellprozesses abgefragt wird. 

4.4. Das Sammeln von Bonuspunkten ist nachträglich gegen Vorlage des Kassenbons beim Zurbrüggen Kundenservice (erreichbar in den Filialen oder online unter mein@zurbrueggen.de innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum möglich („Nachbepunktung“). Erhält der Kunde Punkte im Wege der Nachbepunktung, gelten diese als zu dem unter Ziffer 5.1. beschriebenen Zeitpunkt gesammelt. Die Nachbepunktung ist nur für bereits zum Kaufzeitpunkt registrierte Kunden des meinZurbrüggen Bonusprogramms möglich. 

4.5. Der Kunde erhält regelmäßig Informationsnachrichten. Hierbei handelt es sich um E-Mails zu Bonuspunktestand, Bonuspunkteeinlösung oder Bonuspunkteverfall. Wenn der Kunde über ein Benutzerkonto bei Zurbrüggen verfügt, kann er seinen Bonuspunktestand über sein Benutzerkonto einsehen und seine Teilnahme am Bonusprogramm verwalten. 

4.6. Kunden können nur für die auf ihren Namen laufende meinZurbrüggen-Nr. Bonuspunkte sammeln. 

5. Bonuspunkte-System 

5.1. Zurbrüggen schreibt dem Kunden Bonuspunkte für getätigte Einkäufe und Buchungen von Serviceleistungen wie unter Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen beschrieben, gut (die „Bonusabrechnung“). Die Bonusabrechnung erfolgt durch Zurbrüggen. Sie gilt als akzeptiert, wenn der Kunde nicht spätestens einen (1) Monat nach Erhalt der jeweiligen Abrechnung widerspricht. Kaufbelege sind zum Nachweis aufzubewahren. 

5.2. Alle gesammelten Bonuspunkte sind zunächst inaktiv, also nicht einlösbar und können von Zurbrüggen widerrufen werden. Eine Aktivierung der Bonuspunkte erfolgt 42 Tage nach dem Einkauf in der Zurbrüggen Filiale, der Lieferung oder der Rechnungsstellung, je nachdem, was der spätere Zeitpunkt ist. Zurbrüggen behält sich vor, Punkte und erteilte Gutscheine, sowohl vor als auch nach erstellter Bonusabrechnung einzubehalten und/oder zurückzufordern, wenn das zugrunde liegende Rechtsgeschäft vor Ablauf der 42 Tage rückgängig gemacht wird oder wenn gekaufte Waren ganz oder teils nicht bezahlt sind. Dies gilt ebenso bei Fehlbuchungen oder Missbrauch der Bonuskarte. 

5.3. Der Umrechnungskurs von Bonuspunkten und der Gegenwert eines Bonuspunktes in Euro sind aktuell wie folgt: 

5.3.1. Ein (1) voller Euro Einkaufswert (netto) entspricht einem (1) Bonuspunkt. Für Werte unter einem (1) vollen Euro wird kein Bonuspunkt gutgeschrieben. 

5.3.2. Ab 100 Bonuspunkten erhält der Kunde Wertgutscheine je nach Höhe seiner Bonuspunkte wie folgt: 

• Ab 100 Bonuspunkten bis 999 Bonuspunkten: 10 €
• Ab 1.000 Bonuspunkten bis 2.499 Bonuspunkten: 20 €
• Ab 2.500 Bonuspunkten bis 4.999 Bonuspunkten: 30 €
• Ab 5.000 Bonuspunkten bis 9.999 Bonuspunkten: 40 €
• Ab 10.000 Bonuspunkten für jede weiteren 1000 Bonuspunkte: + 10 € 

5.3.3. Wenn der Kunde zum Quartalsende unter 100 Bonuspunkten bleibt, mindestens aber 10 Bonuspunkte gesammelt hat, schenkt Zurbrüggen ihm einen Gratis-Gutschein für ein saisonabhängiges Überraschungsgeschenk (zusammen mit den Wertgutscheinen im Folgenden „Bonusgutscheine“). 

5.4. Bonuspunkte werden nicht gewährt für den Einkauf von Druckerzeugnissen, Tabakwaren, Pfand, Mobilfunk-, Paysafe- & Geschenkkarten, Artikel von selbstständigen Vertragspartnern, für Versandkosten, für die Anmietung des Selbstabholerfahrzeugs, für die Buchung von Montage- oder Lieferungsmodalitäten sowie für entsprechend gekennzeichnete Artikel. 

5.5. Der Kunde erhält seine Bonusgutscheine jeweils zum Quartalsende von Zurbrüggen per E-Mail an die bei seiner Registrierung zum Bonusprogramm angegebene E-Mail-Adresse. Gesammelte Bonuspunkte, für die zum Quartalsende keine Bonusgutscheine ausgestellt werden, verfallen. Nach Ausgabe der Bonusgutscheine wird das Punktekonto des Kunden auf null (0) Punkte zurückgesetzt. 

5.6. Eine Auszahlung des Gegenwertes der Bonuspunkte in bar ist ausgeschlossen. 

6. Änderung der Kontaktdaten, Übertragbarkeit der Bonuskarte Verlust der Bonuskarte 

6.1. Der Kunde teilt Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich Zurbrüggen per E-Mail an mein@zurbrueggen.de oder per Post an Zurbrüggen Wohn-Zentrum Unna, Hans-Böckler-Straße 4, 59423 Unna mit. 

6.2. Die Bonuskarte, die Bonuspunkte sowie die meinZurbrüggen-Nr. sind personengebunden und auf andere Personen nicht übertragbar. 

6.3. Bei Verlust der Bonuskarte kann der Kunde bei Zurbrüggen eine Ersatzkarte beantragen. 

6.4. Sofern der Kunde seine Bonusgutscheine zur Einlösung an einen Dritten weitergibt, verpflichtet er sich, diesen auf diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise des meinZurbrüggen Bonusprogramms hinzuweisen. 

6.5. Sobald der Kunde den Verdacht hat, dass ein Unberechtigter Kenntnis von seinen Zugangsdaten zum Benutzerkonto erlangt hat, benachrichtigt er Zurbrüggen unverzüglich. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Zurbrüggen insoweit nicht, wie diese Schäden auf das Mitverschulden des Kunden zurückzuführen sind. 

7. Datenschutz 

Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm sind in den Datenschutzhinweisen für das Bonusprogramm zu finden. 

8. Gewährleistung und Haftung 

8.1. Die Haftung von Zurbrüggen für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Grund, wird wie folgt beschränkt: Zurbrüggen haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Zurbrüggen haftet nicht wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen. 

8.2. Die in diesen Teilnahmebedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit Zurbrüggen eine Garantie übernommen hat. 

8.3. Die Ziffern 8.1. und 8.2 gelten entsprechend für die Haftung von Zurbrüggen für vergebliche Aufwendungen. 

8.4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. 

9. Vertragsdauer 

9.1. Der Vertrag über die Teilnahme am Bonusprogramm zwischen Zurbrüggen und dem Kunden ist unbefristet. Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zum jeweils nächsten Quartalsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde kann zur Kündigung die Kündigungsfunktion in seinem Benutzerkonto nutzen oder über das Kontaktformulars auf der Zurbrüggen Webseite (hier abrufbar) kündigen. Nach der Kündigung verfällt das Punktekonto des Kunden mit Erreichen des Endes des laufenden Quartals endgültig. Der Kunde erhält dann letztmalig Bonusgutscheine wie in Ziffer 5.5. beschrieben. Erhaltene Bonusgutscheine bleiben, wie auf den Bonusgutscheinen beschrieben, gültig. 

9.2. Zurbrüggen kann diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen sechs (6) Monate zum jeweils nächsten Quartalsende kündigen. Der Kunde erhält dann letztmalig Bonusgutscheine wie in Ziffer 5.5. beschrieben. Erhaltene Bonusgutscheine bleiben, wie auf den Bonusgutscheinen beschrieben, gültig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 

9.3. Zurbrüggen kann das Bonusprogramm jederzeit einstellen. Der Kunde erhält dann letztmalig Bonusgutscheine wie in Ziffer 5.5. beschrieben. Die Gültigkeit von im Rahmen des Bonusprogramms bereitgestellten und zum Zeitpunkt der Einstellung der Bonuskarte noch gültigen Angeboten, Gutscheinen/Bonusgutscheinen oder Gewinnspielen wird durch die Einstellung des Bonusprogramms nicht beeinträchtigt, wenn die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Angebots, Gutscheins/Bonusgutscheins oder Gewinnspiels nicht etwas anderes regeln. 

10. Ausschluss von Cashback- und Payback-Programmen

Bestellungen, bei denen Cashback- oder Payback-Programme genutzt werden, sind von der Teilnahme am Bonusprogramm ausgeschlossen. Eine Kombination des Bonusprogramms mit Cashback- oder Payback-Vorteilen ist nicht möglich. In diesen Fällen erfolgt keine Gutschrift von Bonuspunkten oder sonstigen Vorteilen. 

11. Sonstiges 

11.1. Zurbrüggen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil und ist dazu auch nicht verpflichtet. 

11.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. Zurbrüggen und der Kunde verpflichten sich in einem solchen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 

11.3. Zurbrüggen ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen, sofern dies erforderlich ist, jederzeit zu ändern. Zurbrüggen wird den Kunden hierauf zuvor hinweisen, z.B. durch eine E-Mail. Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen grundsätzlich einer Zustimmung des Kunden. Etwas anderes gilt nur für Änderungen der Teilnahmebedingungen aus folgenden Gründen: Zur Anpassung an Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder behördlichen Anforderungen, Weiterentwicklung der Leistungen im Rahmen des Bonusprogramms und zur Einführung neuer Leistungen. Bei Änderung aus diesen Gründen hat der Kunde die Möglichkeit, durch E-Mail an mein@zurbrueggen.de oder schriftlich binnen 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig oder nutzt die Leistungen und Vorteile, auf welche sich die Änderungen beziehen oder unmittelbaren Einfluss haben, nach Erhalt der Änderungsmitteilung weiter, gelten die geänderten Bestimmungen als akzeptiert. Hierauf wird Zurbrüggen den Kunden gesondert in der Änderungsmitteilung hinweisen.

¹ Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.