Altgeräte-Rücknahme laut Gesetz

Beim Kauf eines Elektro-/Elektronikgeräts bei uns haben Sie laut Gesetz die Möglichkeit, ein Altgerät abzugeben. Die Voraussetzung dazu ist, dass das Altgerät derselben Art angehört wie das neue Gerät und eine ähnliche Funktion hat.

Das Gesetz sieht zusätzlich vor, dass Sie bei der Lieferung von Neugeräten Ihre Altgeräte kostenlos mitnehmen lassen können. Im Online-Handel (Fernabsatz) gilt das für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 & 4 des Elektrogesetzes.
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So läuft die Altgeräte-Rücknahme im Zurbrüggen Online-Shop ab:
1) Bei der Bestellung Ihrer Küche haben Sie die Möglichkeit, die kostenlose Altgeräterücknahme auszuwählen. Klicken Sie auf die Checkbox und legen die Küche dann in den Warenkorb.
2) Nach Ihrer Bestellung wird Sie unser Kundenservice per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um die genauen Details zur Abholung der Geräte mit Ihnen zu besprechen.
Beachten Sie bitte:
Einbau-Altgeräte müssen bei Abholung ausgebaut und frei zugänglich sein
• Altgeräte müssen bei Abholung vom Strom- sowie ggf. vom Wassernetz getrennt sein
Entfernen Sie vor der Abholung alle eventuellen Wasserreste aus den Altgeräten
Tauen Sie Kühl- & Gefriergeräte vor der Abholung komplett ab
• Beachten Sie, dass bei einigen Gerätearten die Anschlüsse nur von Fachleuten entfernt werden dürfen! 

Sie können Altgeräte grundsätzlich auch bei allen zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen wie Wertstoff- oder Recyclinghöfen zurückgeben.